Ausgleichskasse
Familienausgleichskasse
BVG-Stiftung
Die BVG–Stiftung Grosshandel + Transithandel wurde 1984
gegründet und bietet den VSTH-Mitgliedern die
Versicherungsmöglichkeit in der 2. Säule an.
Wie die Familienausgleichskasse wird auch die BVG–Stiftung
in Personalunion mit der Ausgleichskasse geführt. Das heisst
für die angeschlossenen Firmen auch, dass für diese
Dienstleistung keine weiteren Verwaltungskosten erhoben werden.
Vier Versicherungspläne
– VSIG–MINI (Versicherung nach BVG-Obligatorium)
– VSIG–PLUS (Versicherung nach BVG-Obligatorium mit
Invaliditäts– und
Hinterlassenenleistungen in Prozenten des versicherten
Lohnes / IV–Renten von
40% – 60% des versicherten Lohnes)
– VSIG–UEBER 1 (entspricht VSIG–Plus mit einer
maximal versicherbaren Lohnsumme nach
UVG (Fr. 126‘000.00) / IV–Renten von
40% – 60% des versicherten Lohnes)
– VSIG–UEBER 2 (entspricht VSIG-Plus mit einer maximal
versicherbaren Lohnsumme von
Fr. 820‘800.00 / IV–Renten von 40% –
60% des versicherten Lohnes)
Ihre Vorteile
– kostengünstig, es werden keine Verwaltungskosten
erhoben
– vereinfachte Abrechnung (Beiträge werden zusammen
mit der Faktur für die 1. Säule in
Monats– oder Quartalspauschalen erhoben)
– "kleine, aber feine" Stiftung: guter Deckungsgrad
– Offertrechnung, die in 'Eigenregie' erarbeitet werden
kann (Muster wird auf einer CD
oder per Email zugestellt) oder von der Stiftung
nach Vorlage der relevanten
Versicherungsdaten erstellt wird