Sozial-
Versicherungen
Ausgleichskasse (AHV/IV/EO)

Die Ausgleichskasse Handel Schweiz AK71 mit Sitz in Reinach BL wurde 1948 von den Verbänden Handel Schweiz und Schweizerischer Verband der internationalen Handelsfirmen gegründet; also gleichzeitig mit der Einführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV. Rund 3‘400 Mitgliederfirmen vertrauen auf die Kompetenz der mehr als 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AK71. 

Arbeitgeber und Selbständigerwerbende, die bei Handel Schweiz oder einem Mitgliederverband wie dem VSTH angeschlossen sind, können Mitglied der AK71 werden. Sie werden bei Fragen zu allen Sozialwerken unterstützt:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsersatzordnung (EO) und Mutterschaftsentschädigung (MSE)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Familienausgleichskasse (FAK)
  • Diverse Fonds für Berufsbildung, ergänzende Familienleistungen, Überbrückungsrenten, Tagesbetreuung etc.
  • Berufliche Vorsorge BVG-Stiftung Handel Schweiz
  • Genfer Mutterschaftsversicherung (MSV GE)
  • Co2-Rückvergütung

Ausgleichskasse

Aktuell sind mehr als 120’000 Personen über diese Sozialwerke versichert. Zudem betreuen wir rund 35‘000 Rentnerinnen und Rentner. Eine effiziente und einfache Bearbeitung ist deshalb sehr wichtig. Die Online-Plattform für geschützte Kundenanwendungen, das Partner-Web der AK71, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Vor allem beim Thema Familienzulagen kann dank der schweizweiten Abdeckung viel administrativer Aufwand vermieden werden.

Als Mitglied unserer Ausgleichskasse profitieren Sie gleich mehrfach. Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Langjährige Kompetenz
  • Tiefe Verwaltungskosten seit Jahrzehnten
  • Ein Ansprechpartner für alle Anliegen
  • Beratung in diversen Fremdsprachen
  • Persönliche Beratung für alle Sozialwerke auch bei Ihnen vor Ort
  • Unabhängig von Zeit und Ort dank connect, der Onlineplattform für geschützte Kundenanwendungen und digitalem Dokumentendossier
  • Kurze Bearbeitungszeiten
  • Jederzeit aktualisierbare Beitragsrechnung

Alle Mitglieder des VSTH können der Ausgleichskasse Handel Schweiz beitreten. Dank connect sind unsere Kundinnen und Kunden nicht an die Öffnungszeiten gebunden und können ihre administrativen Arbeiten dann erledigen, wenn sie Zeit dazu haben.

Familienausgleichskasse

Die Familienausgleichskasse wird als übertragene Aufgabe der Ausgleichskasse Grosshandel + Transithandel (AK71) geführt und steht den VSTH–Mitgliedern in der ganzen Schweiz zur Verfügung.

In den meisten Kantonen ist der Beitragssatz bei der AK71 im Vergleich zu der kantonalen Familienausgleichskasse tiefer. Die Kinder– und Ausbildungszulagen entsprechen den kantonalen Ansätzen.

Ausserdem profitieren Mitglieder noch nachfolgenden Vorteilen:

  • Für alle 26 Kantone abrechnend
  • Onlineplattform „connect“ für die einfache Administration
  • Kurze Bearbeitungszeiten und Zulagengesuche
  • Auszahlung der Zulagen in der Regel vor Lohnfälligkeit
  • Ein Ansprechpartner für alle Anliegen

BVG Stiftung

Die BVG–Stiftung Grosshandel + Transithandel wurde 1984 gegründet und bietet den VSTH-Mitgliedern die Versicherungsmöglichkeit in der 2. Säule an.

Wie die Familienausgleichskasse wird auch die BVG–Stiftung in Personalunion mit der Ausgleichskasse geführt. Das heisst für die angeschlossenen Firmen auch, dass für diese Dienstleistung keine weiteren Verwaltungskosten erhoben werden.

Vier Versicherungspläne:

  • VSIG–MINI (Versicherung nach BVG-Obligatorium)
  • VSIG–PLUS (Versicherung nach BVG-Obligatorium mit Invaliditäts– und
    Hinterlassenenleistungen in Prozenten des versicherten Lohnes / IV–Renten von
    40% – 60% des versicherten Lohnes)
  • VSIG–UEBER 1 (entspricht VSIG–Plus mit einer maximal versicherbaren Lohnsumme nach
    UVG (Fr. 126‘000.00) / IV–Renten von 40% – 60% des versicherten Lohnes)
  • VSIG–UEBER 2 (entspricht VSIG-Plus mit einer maximal versicherbaren Lohnsumme von
    Fr. 820‘800.00 / IV–Renten von 40% – 60% des versicherten Lohnes

Ihre Vorteile:

  • kostengünstig, es werden keine Verwaltungskosten erhoben
  • vereinfachte Abrechnung (Beiträge werden zusammen mit der Faktur für die 1. Säule in
    Monats– oder Quartalspauschalen erhoben)
  • „kleine, aber feine“ Stiftung: guter Deckungsgrad
  • Offertrechnung, die in ‚Eigenregie‘ erarbeitet werden kann (Muster wird auf einer CD oder per Email zugestellt) oder von der Stiftung nach Vorlage der relevanten
    Versicherungsdaten erstellt wird