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Antwort auf: neues Datenschutzgesetz DSG

#100001806
Rainer Kissling
Verwalter

Hallo Sabrina

Danke für Deinen Beitrag. Mir scheint auch, dass es sich hier um eine „doppelte“ Absicherung geht. Der Vertrag an sich ist in diesem Fall auch nicht problematisch für uns. Mich stört mehr – ich bin ja der Kunde -, dass wir in diesem Fall auch in die Pflicht genommen werden, z.B. die Aufträge in einer bestimmten Form, zu erteilen, und dass ich überhaupt einen Vertrag unterzeichnen soll dazu.

Ich wollte einfach mal reinhören, wie das andere so beurteilen.

Liebe Grüsse
Rainer