– CO2-Grenzausgleichsmassnahmen
– Mit CBAM will die EU ihre Unternehmen vor Billigkonkurrenz aus Drittstaaten schützen, die keine hohen Klimaschutzstandards haben.
– Importeure müssen künftig für die Einfuhr von CO2-intensiven Produkten sogenannte Verschmutzungszertifikate kaufen.
– Die neue EU-Regelung soll zunächst für Produkte wie etwa Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel sowie Strom und Wasserstoff gelten.
-> Konsequenzen für die Schweiz: ihre Unternehmen sind von CBAM ausgenommen.
-> Aber: erheblicher administrativer Aufwand an der Schweizer Grenze möglich. Um den Umgehungshandel zu verhindern, erlässt die EU Meldepflichten für Importeure und administrative Vorschriften für den Import aus Drittstaaten.