Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Autor
    Beiträge
  • #100001919
    Ueli Stursberg
    Verwalter

    – CO2-Grenzausgleichsmassnahmen
    – Mit CBAM will die EU ihre Unternehmen vor Billigkonkurrenz aus Drittstaaten schützen, die keine hohen Klimaschutzstandards haben.
    – Importeure müssen künftig für die Einfuhr von CO2-intensiven Produkten sogenannte Verschmutzungszertifikate kaufen.
    – Die neue EU-Regelung soll zunächst für Produkte wie etwa Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel sowie Strom und Wasserstoff gelten.

    -> Konsequenzen für die Schweiz: ihre Unternehmen sind von CBAM ausgenommen.
    -> Aber: erheblicher administrativer Aufwand an der Schweizer Grenze möglich. Um den Umgehungshandel zu verhindern, erlässt die EU Meldepflichten für Importeure und administrative Vorschriften für den Import aus Drittstaaten.

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.