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    Ueli Stursberg
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    – CO2-Grenzausgleichsmassnahmen
    – Mit CBAM will die EU ihre Unternehmen vor Billigkonkurrenz aus Drittstaaten schützen, die keine hohen Klimaschutzstandards haben.
    – Importeure müssen künftig für die Einfuhr von CO2-intensiven Produkten sogenannte Verschmutzungszertifikate kaufen.
    – Die neue EU-Regelung soll zunächst für Produkte wie etwa Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel sowie Strom und Wasserstoff gelten.

    -> Konsequenzen für die Schweiz: ihre Unternehmen sind von CBAM ausgenommen.
    -> Aber: erheblicher administrativer Aufwand an der Schweizer Grenze möglich. Um den Umgehungshandel zu verhindern, erlässt die EU Meldepflichten für Importeure und administrative Vorschriften für den Import aus Drittstaaten.

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