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Wegfall Industriezölle am 1. Januar 2024

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    Ueli Stursberg
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    Die Änderung des Zolltarifgesetzes vom Herbst 2021 und damit die Abschaffung der Industriezölle tritt wie vorgesehen am 1. Januar 2024 definitiv in Kraft.
    Mit dem Wegfall der Zölle sinken die Beschaffungskosten für eine breite Palette von Produkten, insbesondere für Rohstoffe und Halbfabrikate, die für die Herstellung von Investitionsgütern verwendet werden. Gleichzeitig wird der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht.
    Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme von Landwirtschafts- und Fischereiprodukten. Die Abschaffung der Industriezölle betrifft somit Waren der Kapitel 25–97 des Zolltarifs mit Ausnahme gewisser Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Landwirtschafsprodukte gelten.
    Die Vereinfachung der Zolltarifstruktur betrifft ausschliesslich die Industrieprodukte der Zolltarifkapitel 25–97. Die über 9’000 Zolltarifnummern werden auf rund 7’500 reduziert, da die feine Unterteilung, die heute eine differenzierte Zollerhebung ermöglicht, im Industriebereich nicht mehr notwendig ist.
    Die Aufhebung der Industriezölle und die Vereinfachung des Zolltarifs führen zu einer Anpassung des Schweizer Zolltarifs Tares. Die angepassten Stammdaten des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) müssen von den betroffenen Unternehmen übernommen werden. Das BAZG wird die dafür notwendigen Informationen auf dieser Website zur Verfügung stellen: BAZG Infos
    Unter «Weitere Informationen» ist eine Excel-Tabelle mit der ab 1. Januar 2024 gültigen Tarifstruktur und der Konkordanzliste (2022 vs. 2024) aufgeschaltet.
    Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) der Schweiz hat auf seiner Website eine Seite mit häufig gestellten Fragen (FAQs) zur Abschaffung der Industriezölle veröffentlicht: SECO FAQ

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